Digitale Basistechnologien, bitte einmal ohne Rückfahrkarte

Seit dem 20. Juli können hessische Kommunen Mittel aus dem Programm „kommunal.digital.hessen“ beantragen. Gefördert wird die Einführung digitaler Basistechnologien für moderne Verwaltungen. Das ist erstmal eine gute Nachricht, und ich schreibe das ohne Ironie: Rathäuser, die seit Jahren mit Systemen arbeiten, für die es keinen Hersteller-Support mehr gibt, brauchen Geld. Punkt.

Nur steht in der Ankündigung des Landes an keiner Stelle, woran die Förderfähigkeit eigentlich hängt. Offene Standards? Kommt nicht vor. Dokumentierte Schnittstellen? Kommt nicht vor. Datenportabilität, Exportformate, die Möglichkeit, in fünf Jahren wieder rauszukommen? Kommt nicht vor.

Man fördert also die Anschaffung. Was danach passiert, ist Sache der Kommune.

Was daran richtig ist

Es wäre unfair, das Programm nur zu verreißen. Der Bedarf ist real und die Landesregierung hat ihn erkannt. Kleine Kommunen kommen aus eigener Kraft nicht aus dem Investitionsstau heraus — die Haushalte geben es nicht her, und die Fachverfahren werden nicht billiger. Dass das Land hier Mittel bereitstellt und nicht nur Zielbilder formuliert, ist mehr, als andere Bundesländer tun.

Auch die Schwerpunktsetzung auf „Basistechnologien“ statt auf Leuchtturmprojekte ist vernünftig. Es gibt genug Kommunen mit KI-Pilotprojekt und ohne funktionierendes Backup. Wenn das Programm die Grundlage adressiert, ist das die richtige Ebene.

Was daran nicht stimmt

Wer einmal ein Fachverfahren eingeführt hat, weiß, wo der Preis wirklich entsteht. Nicht bei der Lizenz. Nicht bei der Einführung. Sondern in dem Moment, in dem man feststellt, dass die Daten nur über eine proprietäre Exportfunktion herauskommen, die der Hersteller nach eigenem Ermessen pflegt — oder eben nicht. Ab da verhandelt man nicht mehr über Preise. Man wird informiert.

Eine Förderung, die den Einstieg bezahlt und den Ausstieg nicht mitdenkt, verlagert Kosten in die Zukunft und aus dem Landeshaushalt in die kommunalen Haushalte. In fünf oder acht Jahren steht dann wieder ein Investitionsstau da, nur diesmal mit Verträgen drumherum.

Das ist keine hypothetische Sorge. Das ist der Normalfall.

Was besser wäre

Drei Bedingungen, die nichts kosten und alles ändern würden:

Erstens: Datenportabilität als Förderkriterium. Wer Mittel erhält, weist nach, dass alle in dem System entstehenden Daten in einem dokumentierten, herstellerunabhängigen Format vollständig exportierbar sind. Nicht „auf Anfrage“. Nicht „gegen Aufwand“. Standardmäßig, jederzeit, durch die Kommune selbst auslösbar.

Zweitens: Schnittstellen offenlegen. Die Schnittstellendokumentation gehört zum Lieferumfang und ist nicht durch NDA geschützt. Andernfalls kann die Kommune ihr eigenes System nicht mit anderen verbinden, ohne den Hersteller zu fragen — und der stellt gern eine Rechnung.

Drittens: Ergebnisse teilen. Was mit Landesmitteln an Konfigurationen, Anpassungen und Konzepten entsteht, sollte anderen Kommunen zur Verfügung stehen. 400 Rathäuser lösen dasselbe Problem 400 Mal, und das Land bezahlt es 400 Mal. Public Money, Public Code ist keine Ideologie, sondern Haushaltsdisziplin.

Für Eigenentwicklungen und Anpassungen wäre eine Veröffentlichung unter freier Lizenz der naheliegende Weg. Bei zugekaufter Standardsoftware ist das nicht durchsetzbar, das ist klar — aber Exportierbarkeit und offene Schnittstellen sind es sehr wohl.

Der eigentliche Punkt

Digitalisierung der Verwaltung ist nichts, wogegen man sein sollte. Ich arbeite jeden Tag daran. Die Frage ist nicht ob, sondern unter welchen Bedingungen — und ob die Kommune am Ende Betreiberin ihrer eigenen Systeme ist oder Mieterin.

Ein Förderprogramm ist der Moment, in dem das Land diese Bedingungen setzen kann, ohne jemandem etwas wegzunehmen. Wer Geld verteilt, darf sagen, wofür. Dass diese Gelegenheit ungenutzt bleibt, ist das eigentlich Ärgerliche an einem ansonsten sinnvollen Programm.

Quelle: Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung zum Förderprogramm „kommunal.digital.hessen“, 20.07.2026 — https://hessen.de/node/22809

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