Ein Rechenzentrum in Hanau ist noch keine digitale Souveränität

Ende April haben Ministerpräsident Rhein und Digitalministerin Sinemus den Spatenstich für das Google-Rechenzentrum in Hanau begleitet und die hessische Digitalwirtschaft dadurch gestärkt gesehen. Es ist nicht die einzige Meldung dieser Art: Oracle hat Milliardeninvestitionen in Deutschland angekündigt, Google weitere für Hessen, und das Land hat eine regionale Rechenzentrumsstrategie aufgelegt, um seine Position als führender Standort zu festigen.

Als Wirtschaftspolitik ist das nachvollziehbar. Als Beitrag zur digitalen Souveränität wird es gern mitverkauft, und dort hört die Nachvollziehbarkeit auf.

Der Denkfehler

Digitale Souveränität ist keine Frage der Geografie. Ein Server, der in Hanau steht, aber einem Unternehmen gehört, das dem US-amerikanischen CLOUD Act unterliegt, ist rechtlich nicht dasselbe wie ein Server in Hanau, der einer europäischen Organisation gehört. Die Betonplatte ist identisch. Die Rechtslage ist es nicht.

Souveränität bemisst sich an vier Fragen, und keine davon lautet „wo?“:

  • Wer kann rechtlich Zugriff verlangen, und nach welchem Recht?
  • Kann der Betrieb ohne den Anbieter fortgeführt werden?
  • Sind Daten und Konfiguration in einem Format exportierbar, das anderswo funktioniert?
  • Wer entscheidet über Preise, Funktionsumfang und Abkündigungen?

Wenn die Antwort auf alle vier Fragen „ein Konzern, dessen Heimatrecht ich nicht beeinflusse“ lautet, dann steht der Server in Hanau. Souverän ist daran nichts.

Was daran richtig ist

Die Ansiedlung schafft Arbeitsplätze, Gewerbesteuer und Infrastruktur, und Frankfurt/Rhein-Main ist mit DE-CIX ohnehin einer der wichtigsten Netzknoten Europas. Diese Position auszubauen, ist keine schlechte Idee.

Es stimmt auch, dass Rechenzentrumskapazität in Europa gebraucht wird. Wer keine hat, hat gar keine Wahl. Und der Standort Deutschland bringt immerhin die DSGVO, deutsche Aufsichtsbehörden und deutsche Gerichte in Reichweite — das ist mehr als bei einem Rechenzentrum in Virginia.

Man sollte den Ansiedlungserfolg also nicht kleinreden. Man sollte ihn nur nicht als etwas verkaufen, das er nicht ist.

Der Widerspruch, den niemand anspricht

Dasselbe Land, das Hyperscaler-Ansiedlungen feiert, erwartet von seinen Kommunen souveräne Verwaltungs-IT. Datenschutzkonform, nachvollziehbar, unabhängig. Die kommunalen Datenschutzbeauftragten prüfen jede Cloud-Nutzung auf Drittlandtransfers, während die Landesspitze beim Spatenstich desselben Anbieters steht.

Das ist keine Heuchelei, sondern schlicht ein ungelöster Zielkonflikt. Nur wird er nicht benannt, und deshalb wird er auch nicht bearbeitet.

Was besser wäre

Souveränitätskriterien für die öffentliche Beschaffung. Nicht als Bekenntnis, sondern als Vergabekriterium: Wo liegen die Daten, welchem Recht unterliegt der Betreiber, wie sieht der Exit aus, welche Verschlüsselung liegt in wessen Schlüsselhoheit. Prüfbar, gewichtet, dokumentiert.

Verschlüsselung mit eigener Schlüsselverwaltung als Standard. Wenn Verwaltungsdaten bei einem Dritten liegen, dann so, dass der Dritte sie nicht lesen kann. Technisch ist das gelöst. Es wird nur meistens nicht gefordert, weil es unbequem ist.

Eine ehrliche Bestandsaufnahme. Welche hessischen Verwaltungsdaten liegen heute bei Anbietern außerhalb europäischer Rechtshoheit? Diese Zahl kennt niemand öffentlich. Sie zu erheben, wäre eine Landtagsanfrage wert.

Und der Punkt, der uns als Piraten am nächsten liegt: Souveränität heißt am Ende, dass eine Kommune ihre Systeme selbst betreiben könnte, wenn sie wollte. Nicht, dass sie es muss. Aber die Option muss existieren, sonst ist es keine Entscheidung, sondern eine Abhängigkeit mit Vertragslaufzeit.

Der eigentliche Punkt

Standortpolitik und Souveränitätspolitik sind zwei verschiedene Dinge, die zufällig beide mit Rechenzentren zu tun haben. Man kann beides betreiben. Man sollte nur aufhören, das eine als das andere zu präsentieren.

Ein Spatenstich ist ein schönes Foto. Er beantwortet keine einzige der vier Fragen von oben.


Quellen:

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