Im Januar hat das Land den „Verwaltungsschub“ gestartet. In einem ersten Schritt sollen bis Ende 2026 fünf besonders nachgefragte Verwaltungsleistungen größtmöglich flächendeckend digital verfügbar sein. Der Name ist gut gewählt: Ein Schub ist etwas, das einmal passiert.
Was danach kommt, heißt Betrieb, und Betrieb hat noch nie einen Programmnamen bekommen.
Rechnen wir kurz
Ein digitalisierter Verwaltungsprozess besteht nicht aus einem Online-Formular. Er besteht aus einem Formular, einer Fachanwendung dahinter, einer Schnittstelle dazwischen, einer Nutzerauthentifizierung daneben, einem Berechtigungskonzept darunter und einer Person, die weiß, was zu tun ist, wenn eines dieser sechs Dinge nicht funktioniert.
Die Anschaffung ist der billige Teil. Danach kommen: Updates einspielen und testen, Schnittstellen nachziehen, wenn sich eine Seite ändert, Störungen aufnehmen und weiterleiten, Anwenderfragen beantworten, Datenschutzfolgenabschätzungen aktualisieren, Verträge verlängern, Preiserhöhungen verhandeln, die man nicht verhandeln kann.
Als Faustregel aus der Praxis: Die Betriebskosten über die Lebensdauer eines Fachverfahrens übersteigen die Einführungskosten deutlich. Wer nur die Einführung fördert, hat das kleinere Problem gelöst und das größere verschoben.
Was daran richtig ist
Die Konzentration auf fünf Leistungen ist klug. Die OZG-Jahre haben gezeigt, wohin es führt, wenn man Hunderte von Leistungen gleichzeitig angeht: Man bekommt Hunderte von halbfertigen Portalen, von denen kaum eines an ein Fachverfahren angebunden ist. Fokussierung ist die richtige Lehre daraus.
Auch das Ziel „flächendeckend“ ist der richtige Anspruch. Eine Leistung, die in Frankfurt digital verfügbar ist und in Fuldatal nicht, ist keine digitalisierte Verwaltungsleistung, sondern ein Pilotprojekt mit guter Presse.
Und ja: Man muss irgendwo anfangen, und Investitionsmittel sind einfacher zu bewilligen als dauerhafte Zuweisungen. Das ist eine reale haushaltsrechtliche Einschränkung, keine Böswilligkeit.
Was besser wäre
Eine dauerhafte Betriebskostenpauschale je angebundener Leistung. Wer eine Landesleistung produktiv betreibt, erhält pro Jahr einen festen Betrag pro Leistung. Nicht projektförmig, nicht antragsgebunden, nicht befristet. Kalkulierbar.
Zentraler Betrieb, wo er sinnvoll ist. Bei standardisierten Landesleistungen gibt es keinen Grund, dass 400 Kommunen 400 Instanzen betreiben. Ein zentral betriebenes Verfahren mit mandantenfähiger Konfiguration ist billiger, sicherer und schneller aktualisiert. Die Kommune behält die fachliche Hoheit, nicht die Serverpflege.
Zweite Support-Linie beim Land. Heute landet jede Störung bei der kommunalen IT, die den Hersteller kontaktiert und wartet. Eine Landesstelle, die für Landesleistungen die Herstellerkommunikation führt, würde in jeder beteiligten Kommune Arbeitszeit freisetzen.
Und der unbequeme Teil: Ehrlichkeit über die Zahlen. Bevor eine sechste Leistung angekündigt wird, sollte veröffentlicht werden, was die ersten fünf im Betrieb tatsächlich kosten — pro Kommune, pro Jahr. Diese Zahl existiert bereits in Rechnungen und Zeitaufschreibungen. Sie wird nur nicht zusammengeführt, und man ahnt, warum.
Der eigentliche Punkt
Die Verwaltungsdigitalisierung scheitert in Deutschland selten an fehlender Technik und fast nie an fehlendem Willen in den Rathäusern. Sie scheitert daran, dass Digitalisierung als Projekt finanziert wird und als Dauerbetrieb stattfindet.
Ein Programm, das nur den Anfang bezahlt, produziert genau das, was wir seit fünfzehn Jahren einsammeln: Systeme, die einmal eingeführt und dann nicht gepflegt wurden, weil das Geld für die Pflege nie eingeplant war. Der nächste Investitionsstau wird gerade gefördert.
Quelle: Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung zum Start des Verwaltungsschubs, 21.01.2026 — https://hessen.de/node/20875