Die Landesverfassung sieht Bürgerentscheide und Bürgerbegehren in Städten und Gemeinden vor. Die Hürden hierfür sind zu hoch. Deshalb setzt sich die Piratenpartei Kassel für eine grundlegende Verbesserung bei Bürgerentscheiden und -begehren in der Landesverfassung ein.
Bürgerbegehren sollen zugelassen werden, wenn drei statt bisher zehn Prozent der Wahlberechtigten das Begehren unterstützen. Das Zustimmungsquorum, das festlegt, wie hoch die Beteiligung an einem Bürgerentscheid mindestens sein muss, soll abgeschafft werden. Jeder Bürgerentscheid muss gelten, denn jeder ist eingeladen abzustimmen. Der Negativkatalog von Themen, über die nicht abgestimmt werden darf, soll ebenfalls abgeschafft werden.
Bürgerbegehren und -entscheide sind zurzeit in hessischen Landkreisen nicht zulässig. Diese Benachteiligung der Bürger im Landkreis ist untragbar. Wir fordern deshalb die sofortige Einführung von Bürgerbegehren und -entscheiden auf Landkreisebene.
Bei langfristigen und teuren Projekten ist es besonders wichtig, die Bürger schon im Vorfeld zu beteiligen und das Projekt legitimieren zu lassen. Damit wird der weitere Projektverlauf deutlich erleichtert und unnötige Kosten werden vermieden.
Nach unserer Auffassung sollten vor kommunalen Entscheidungen mit einem Investitionsvolumen von über 15 Mio Euro öffentlicher Mittel Bürgerbefragungen durchgeführt werden. Bis Bürgerbegehren und -entscheide auf kommunaler Ebene besser in der Landesverfassung geregelt sind, könnten solche Bürgerbefragungen eine Überbrückungshilfe sein. Eine Befragung ist zurzeit zwar nicht bindend, die Volksvertreter sollten aber dem Willen der Bürger folgen.
Die Piratenpartei setzt sich für die Durchführung eines Bürgerhaushalts für die Stadt Kassel und den Landkreis ein. Der Bürgerhaushalt, auch partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt genannt, ist eine in den 1980er Jahren entwickelte, direkte Art von Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung eines Kreises, einer Stadt oder einer Gemeinde bemüht sich dabei um mehr Haushaltstransparenz und lässt die Bürger über Teile der frei verwendbaren Haushaltsmittel mitbestimmen.
Über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verständigen sich die Bürger selbstständig. Die Verwaltung begleitet diesen Prozess vorwiegend moderierend und beratend.
Mit dem Bürgerhaushalt soll die Verschwendung öffentlicher Mittel, wie zum Beispiel durch unwirtschaftliche Prestige-Käufe, reduziert und die Bevölkerung an kommunalen Entscheidungsprozessen stärker beteiligt werden.
Die Piratenpartei setzt sich für die Stärkung der Rechte der Ortsbeiräte und eine Verbesserung ihrer finanziellen Ausstattung ein. Ortsbeiräte sind am dichtesten an den Wünschen und Interessen der Bürger einer Ortes oder Stadtteils.
Der Grundsockel und die Gesamtzuweisungen sollen um zehn Prozent auf insgesamt ca. 500.000,- Euro erhöht werden.
Jeder Bürger soll Rederecht im Ortsbeirat seines Stadtteils bekommen.
Das Grundgesetz räumt in Artikel 17 jedermann das Recht ein, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Die Piratenpartei fordert einen für die Bürger fairen Umgang mit Petitionen auf kommunaler Ebene. Der oder die Initiatoren der Petition müssen schriftlich zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung / des Kreistags eingeladen werden, in der die Petition behandelt wird. Sie, oder von ihnen bestimmte Vertreter, sollen ein Rederecht im selben Umfang, wie es einer Fraktion zustehen würde, erhalten.
Nicht-EU-Bürger haben derzeit kein Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Städte, Gemeinden und Landkreise können es sich nicht leisten, zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung von der politischen Willensbildung durch Wahlen auszuschließen. Die Piratenpartei will deshalb das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten und fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen.
Bei den Stromnetzen halten wir einen Wettbewerb durch den Aufbau unterschiedlicher Stromversorgungsnetze für unsinnig und technisch problematisch. Wir wollen daher, dass das Stromnetz wieder vollständig in das Eigentum der Städtischen Werke übergeht. Die Städtischen Werke sollen einen nachhaltigen, kostendeckenden Betrieb sicherstellen.
Damit die Städtischen Werke ihre Monopolstellung nicht in Form von hohen Preisen ausnutzen, sollen für städtische Gesellschaften besondere Transparenzanforderungen gestellt werden.
Wir wollen die Bürger ermutigen, sich an einer dezentralen Energieerzeugung zu beteiligen.
Die Stadt Kassel hat die Straßenbahnen an einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, Banken bzw. Einzelpersonen mit Sitz in den U.S.A. verkauft und mietet diese in einer komplizierten wirtschaftsrechtlichen Konstruktion zurück. Der Inhalt des über 99 Jahre abgeschlossenen sogenannten „Cross-Border-Leasing“-Vertrags ist geheim. Die Stadt Kassel hat an dieser Stelle die Selbstbestimmung zukünftiger Generationen über den öffentlichen Personennahverkehr verkauft.
Die Piratenpartei fordert den Magistrat der Stadt Kassel auf, alle Unterlagen und Nebenabsprachen zum Vertrag umgehend offenzulegen und zu erklären, welche konkreten Folgen daraus für die Stadt resultieren.
Wegen der knappen Kassen bei Stadt und Landkreis werden neuerdings öffentliche Projekte durch private Investoren vorfinanziert. Diese verlangen dafür eine Beteiligung an den Einnahmen des Projekts. Dadurch werden die Projekte für die Bürger teurer und die Stadt macht Schulden, die sie nicht in ihren Bilanzen ausweisen muss.
Öffentlich-private Partnerschaften müssen rechtzeitig vor dem Abschluss offen gelegt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich selbst ein Bild von den Inhalten der zu treffenden Vereinbarungen machen können.
Das wesentliche Problem bei solchen Projekten sehen wir in der Vermarktung öffentlicher Interessen. Damit fördert die Stadt, dass private Einrichtungen Einfluss auf kommunale Aufgabenfelder nehmen.