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Urheberrecht in der Schweiz: Forderung nach Netzsperren, Überwachung und Zensur

Blogs netzpolitik.org - vor 5 Stunden 4 Minuten

Bild: Flo(h)rian Mauchle.

Dieser Gastbeitrag von Rechtsanwalt Martin Steiger erschien zunächst auf seinem Blog steigerlegal.ch. Wir veröffentlichen ihn mit freundlicher Genehmigung unter der Lizenz Creative Commons BY-SA 3.0.

In der Schweiz wird an einem amerikanisch-schweizerischen Runden Tisch und in der Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12) über verschärfte Massnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert. Handlungsbedarf ist nicht überzeugend ausgewiesen, aber es besteht amerikanischer Druck.

Im Gegensatz zum Runden Tisch, der weitgehend im Geheimen tagt, veröffentlicht die AGUR12 immerhin Zusammenfassungen ihrer einzelnen Sitzungen. An ihrer Sitzung vom 8. Mai 2013 befasste sich die AGUR12 demnach mit der “Durchsetzung der Urheberrechte im Internet” und die Mitglieder waren sich “einig, dass auf eigenen oder fremden Urheberrechtsverletzungen basierende Geschäftsmodelle wirksam bekämpft werden müssen, und dass die Betreiber von Infrastrukturen, deren sich solche Geschäftsmodelle bedienen, dabei im Rahmen des Zumutbaren, technisch Möglichen und rechtlich Erlaubten Hilfestellung leisten sollten.”

Für die AGUR12 standen “mögliche gesetzgeberische Interventionen” im Vordergrund, die Andreas von Gunten (Präsident der Digitalen Allmend) in ihrer Gesamtheit treffend als “das Schlimmste aus Frankreich, den USA und Deutschland kombiniert” bezeichnete. Die AGUR12 schlägt als Massnahmen vor, Netzsperren, Warnhinweise sowie Notice and Take Down-Verfahren mit umfassender Überwachung der Internet-Nutzung bei gleichzeitiger Immunität für Hosting- und Internetzugangs-Anbieter zu ermöglichen:

Netzsperren und Zensur

Internet-Zugangsanbieter – beispielsweise Access-Provider wie Cablecom oder Swisscom – sollen “auf Anzeige oder auf Anweisung der KOBIK (oder einer entsprechenden neuen Behördenstelle nach deren Vorbild) hin, in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu offensichtlich illegalen Quellen […] sperren” müssen. KOBIK steht für Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, die heute in erster Linie als Anlaufstelle für “Personen, die verdächtige Internetinhalte melden möchten”, dient und solche Meldungen an “Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland weitergeleitet.” Was gilt ohne gerichtliche Feststellung als “offensichtlich illegale Quellen” und ist ein “schwerwiegender Fall”?

Für diese Massnahme müsste in der Schweiz eine Zensurinfrastruktur mit Netzsperren aufgebaut werden. In Deutschland scheiterte Ende 2011 das vergleichbare – allerdings auf Kinderpornografie beschränkte – Zugangserschwerungsgesetz, das von Ministerin “Zensursula” Ursula von der Leyen eingebracht worden war.

Heute gibt es in der Schweiz übrigens bereits Netzsperren: Einerseits sperren viele Internet-Zugangsanbieter aufgrund einer entsprechenden KOBIK-Liste freiwillig den Zugang zu mutmasslich kinderpornografischen Inhalten, andererseits bestehen in Einzelfällen gerichtlich angeordnete Netzsperren – so ist beispielsweise appel-au-peuple.org über viele Schweizer Internet-Zugangsanbieter nicht erreichbar. Löschen statt Sperren wäre auch in solchen Fällen zu bevorzugen (und üblicherweise auch möglich), doch immerhin erfolgt ein Teil dieser Netzsperren aufgrund gerichtlicher Feststellungen und mutmassliche Kinderpornografie ist im Gegensatz zu mutmasslichen Urheberrechtsverletzungen vergleichsweise einfach erkennbar.

Überwachung und Warnhinweise

An “Nutzer von P2P-Netzwerken, welche in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen” ist die “Zustellung von Warnhinweisen” vorgesehen sowie eine “zivilrechtliche Inanspruchnahme” und/oder strafrechtliche Verfolgung “im Wiederholungsfalle”. Es handelt sich dabei ein Three Strikes-Verfahren bei mutmasslichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing, das mit Warnhinweisen beziehungsweise Abmahnungen beginnt und mit zivil- und strafrechtlicher Verfolgung endet. Frankreich kennt – bekannt unter den Behörden- beziehungsweise Organisationsbezeichnungen HADOPI und CSA – bereits vergleichbare Massnahmen, deren Wirksamkeit allerdings umstritten ist oder gar bestritten wird.

Für solche Warnhinweise und weitere rechtliche Schritte müssten die gesamte Intenret-Nutzung in der Schweiz durch Internet-Zugangsprovider oder Dritte – allenfalls Beauftragte der amerikanischen Unterhaltungsindustrie wie beispielsweise Logistep – überwacht werden. Warnhinweise würden dabei nicht auf gerichtlich festgestellten tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen “in schwerwiegender Weise” beruhen, sondern weitgehend automatisiert aufgrund von nicht weiter geprüften Hinweisen primär der amerikanischen Unterhaltungsindustrie erfolgen.

Notice and Take Down-Verfahren

Hosting-Anbieter – beispielsweise Hosting-Provider wie Cyon oder Hostpoint – sollen “auf Anzeige hin urheberrechtsverletzende Inhalte zu entfernen” müssen – die AGUR12 erwähnt insbesondere “einschlägige Linksammlungen”. Vorbild für diese Massnahme sind die USA, wo die amerikanische Unterhaltungsindustrie weitgehend automatisiert und mit entsprechenden Kollateralschäden durch Copyfraud gegen mutmassliche Urheberrechtsverletzungen bei YouTube und anderen Websites vorgeht – so beispielsweise gegen Videos mit gemeinfreien Musikstücken (“Public Domain”).

Inwiefern tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wird bei einem solchen Notice and Take Down-Verfahren nicht gerichtlich festgestellt, sondern das Entfernen von Inhalten erfolgt allein aufgrund von Behauptungen. Die betroffenen Nutzer müssen sich zur Wehr setzen, das heisst es erfolgt eine Beweislastumkehr. Für die Unterhaltungsindustrie besteht damit ein erheblicher Anreiz, möglichst viele Notice and Take Down-Verfahren durchzuführen, denn viele betroffene Nutzer nehmen den Zeitaufwand um sich zur Wehr zu setzen nicht auf sich.

Immunität für Hosting- und Internetzugangs-Anbieter

Oben erwähnte Massnahmen müssten durch Hosting- und Internetzugangs-Anbieter umgesetzt werden, womit sie erheblich in die Grundrechte der Internet-Benutzer in der Schweiz eingreifen würden. Aus diesem Grund sollen Anbieter, die obige Massnahmen umsetzen, eine entsprechende Immunität erhalten – so sollen sie insbesondere vor “direkter Inanspruchnahme seitens der Rechteinhaber oder vor Verantwortlichkeitsklagen” geschützt werden. Solche Anbieter würden damit über einen erheblichen Anreiz verfügen, ihre Nutzer im Zweifelsfall zu überwachen, deren Internet-Zugriff zu sperren und zu zensurieren und deren Inhalte zu löschen.

Fazit

Die oben erwähnten Massnahmen stehen unter dem – eigentlich selbstverständlichen — Vorbehalt der “Verhältnismässigkeit und Finanzierbarkeit”. Dabei möchte die AGUR12 nicht zwingend das Urheberrechtsgesetz (URG) anpassen, sondern sieht den “Fokus […] gesetzgeberischer Interventionen” beim Datenschutz- und Fernmelderecht sowie im Straf- und Zivilprozessrecht. Ob die Massnahmen in einem rechtsstaatlichen Rahmen umgesetzt werden können, erscheint mir höchst fraglich. Die Finanzierung würde letztlich auf Kosten der Internet-Nutzer erfolgen. Das URG soll vermutlich nicht angepasst werden, weil das heutige URG noch vergleichsweise jung ist, sich bewährt hat und eine URG-Revision kurz- und mittelfristig vermutlich gar nicht möglich wäre.

Gemäss Medienberichterstattung besteht in der AGUR12 “[w]eitgehende Einigkeit […] über die Wirksamkeit des Pakets” und Emanuel Meyer vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) spricht von einem “wichtigen Schritt”. Auf Anbieter-Seite hat die staatliche Swisscom ihre Unterstützung zugesichert, wobei Swisscom mittlerweile nicht nur als Hosting- und Internetzugangsanbieterin tätig ist, sondern selbst Inhalte anbietet und damit auch zur Unterhaltungsindustrie zählt. Die Digitale Gesellschaft hingegen – allerdings ist sie nicht Mitglied der AGUR12 – bestreitet die Wirksamkeit solcher Massnahmen.

In jedem Fall handelt es sich vorläufig erst um Vorschläge der AGUR12 und noch nicht um Massnahmen, die so tatsächlich umgesetzt werden – anders als beispielsweise die NZZ am Sonntag suggerierte (“Bund schiebt Raubkopien einen Riegel”), zumal es auch gar nicht um “Raubkopien” oder illegale Internet-Downloads” geht. Sofern sich die AGUR12 zu rechtsstaatlichen Prinzipien und insbesondere zum Verhältnismässigkeitsprinzip bekennt, werden die oben erwähnten Massnahmen in der Schweiz nicht umgesetzt werden können.

Im Bezug auf die Verhältnismässigkeit ist insbesondere zu beachten, dass erhebliche und mit hohen Kosten verbundene Eingriffe in die Grundrechte der schweizerischen Internet-Benutzer erfolgen würden, ohne dass schweizerische Musiker und andere Kulturschaffende in der Schweiz dadurch höhere Einnahmen erzielen könnten. Die Massnahmen würden ohne Zweifel zu schädlichen Auswirkungen für Internet-Benutzer in der Schweiz führen, während die schädlichen Auswirkungen von Urheberrechtsverletzungen auf schweizerische Kulturschaffende fraglich sind. Ausserdem würden schweizerischen Kulturschaffende einen wesentlichen Reputationsschaden erleiden, wenn sie tatsächlich die Internet-Benutzer in der Schweiz kriminalisieren, überwachen und zensurieren würden – bislang betonten die schweizerische Kulturschaffenden und ihre Vertreter jeweils, sie wollten Internet-Benutzer nicht kriminalisieren. Die Schweiz würde im Übrigen ihre heutige Position als vorbildlicher Staat mit einem vergleichsweise freien Internet verlieren.

Abschliessend verweise ich auf das treffende Fazit von Andreas von Gunten (Präsident der Digitalen Allmend, die sich für den öffentlichen Zugang zu digitalen Gütern einsetzt):

Es ist wahrlich dreist, wie die internationalen Mediengrosskonzerne […] versuchen die Freiheits- und Persönlichkeitsrecht der Schweizer Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, nur damit sie ihre alten Gelddruckmaschinen weiter betreiben können. […] Wir müssen genau hinschauen, ob und auf welche Weise die aktuellen Vorschläge der AGUR12 tatsächlich umgesetzt werden sollen und uns vehement dagegen wehren. Hier geht es nicht um ein paar Jugendliche, die sich ihre Musik und Filme irgendwo im Netz holen, ohne dafür zu bezahlen. Es geht um das Weiterbestehen einer Internet-Infrastruktur die frei ist von Zensur, Überwachung und Willkür und damit einen erheblichen Beitrag zur Prosperität unserer Geschellschaft leistet, und das geht uns alle an.

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Datenspuren 2013 – Privacy by Design

Blogs netzpolitik.org - vor 5 Stunden 26 Minuten

Unter dem Motto “Privacy by Design” findet am 7. und 8. September in Dresden die 2013er Ausgabe des Symposiums “Datenspuren” statt. Bei der vom Chaos Computer Club Dresden organsisierten Veranstaltung geht es in diesem Jahr darum, wie man das Preisgeben von persönlichen Daten von vorne herein vermeiden kann.

Call for participation:

Wir suchen Vorträge zu folgenden Themen:

Datenspuren erkennen:
- menschenlesbare AGBs
- Privacy-Einstellungen in sozialen Netzwerken
- etc.

Datenspuren vermeiden:
- Privacy by Design / Privacy by Default
- Privacy Enhancing Technologies
- Gesetzgebung, EU Datenschutzreform …
- Datenschutz durch Technik, Anonymisierung
- etc.

Datenspuren beseitigen:
- Stichwort “digitaler Radiergummi”
- Rechtsmittel im Schadensfall
- Unkontrollierte Ausbreitung von Datenspuren in sozialen Netzwerken
- etc.

Möglichst alle Datenspuren, die hinterlassen werden, sollen bewusst gemacht werden. Hier freuen wir uns über alternative Ansätze mit ihnen umzugehen – zum Beispiel in Form von Kunst, Musik und anderen kreativen Herangehensweisen. Die Unerfahrenen können mit jeder Menge Spaß in der Fortsetzung des Junghackertracks den Umgang mit ihrem digitalen Ich üben.

Ideen und Beitrage können ab sofort und bis zum 01. August 2013 unter https://cccv.pentabarf.org/submission/DS2013 eingereicht werden.

Zusätzlich steht auch noch ein Flyer als PDF zur Verfügung.

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ePetition für Netzneutralität überspringt am dritten Tag die 30.000er Marke

Blogs netzpolitik.org - vor 6 Stunden 13 Minuten

Die ePetition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” von Johannes Scheller hat eben beim Deutschen Bundestag am dritten Tag der Laufzeit die 30.000er Marke übersprungen. Wahrscheinlich war nur seinerzeit 2009 die Zensursula-Petition schneller. Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis die 50.000er Marke gerissen wird, denn bis zum 18. Juni bleibt dafür Zeit. Mehr Mitzeichner kosten allerdings auch nichts.

Die große Frage ist nur, ob der Petitionsausschuss noch in dieser Legislaturperiode eine weitere Petition anhören wird oder ob man eine Anhörung mit der Ausrede Sommerpause / Wahlkampf auf irgendwann in weiter Zukunft im Herbst oder Winter legen wird.

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Handygate in Dresden: Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen

Blogs netzpolitik.org - vor 6 Stunden 29 Minuten

Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © OpenStreetMap contributors.

Funkzellenabfragen verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis. Mit dieser Rechtsauffassung klagen zwei sächsische Landtagsabgeordnete gegen die Handy-Rasterfahndung in Dresden 2011. Bei der kritisierten Maßnahme wurden sämtliche Handy-Verbindungen von zwei Tagen übermittelt und gerastert – mit 35.000 namentlich Betroffenen.

Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden im Februar 2011 berichtet. Gleich drei Funkzellenabfragen hatten die sächsischen Behörden durchgeführt, um ein paar Antifaschisten zu finden, die während des größten Naziaufmarschs Europas ein paar Nazis verprügelt haben sollen. Ohne Erfolg, bis heute wurde keine einzige Anklage erhoben. Dafür landeten 1.145.055 Verkehrsdatensätze bei der Polizei, von 58.911 der 330.00 betroffenen Menschen wurden die Bestandsdaten (also Name und Adresse) eingeholt.

Das Amtsgericht Dresden, das die Funkzellenabfragen angeordnet hat, hat gleich zweimal Klagen dagegen abgewiesen. Das Landgericht als nächsthöhere Instanz hatte eine der drei Funkzellenabfragen als unrechtmäßig eingestuft – aber nur aufgrund eines Formfehlers.

Die längste Funkzellenabfrage mit den meisten namentlich Betroffenen hielt das Gericht jedoch auch inhaltlich für korrekt und verhältnismäßig:

Die Überwachung aller Handys im Umkreis des Haus der Begegnung bewertete das Gericht dabei auch inhaltlich. Dabei wurden über einen Zeitraum von zwei vollen Tagen 81.229 Verkehrsdaten abgeschnorchelt und von 35.748 die Bestandsdaten eingeholt, also Name und Adresse der Anschluss-Inhaber. Auf fünf Seiten erklärt das Gericht, dass es diese massenhafte Pauschalüberwachung für rechtmäßig hält.

Nach Ansicht des Gerichts war die “Erhebung der Verkehrsdaten […] für die Erforschung des Sachverhaltes erforderlich und die Erforschung des Sachverhaltes wäre auf andere Weise aussichtslos.” Dumm nur, dass auch mehr als zwei Jahre später noch kein einziger Verdächtiger ermittelt und angeklagt wurde. Auch die “Begehung von Straftaten mittels Telekommunikation” war laut Gericht gegeben, weil Handys verwendet wurden und auch anzunehmen war, dass Straftäter Handys nutzen würden. Auch die Dauer der Funkzellenabfrage von 48 Stunden beanstandete das Gericht nicht.

Gegen diese Entscheidung haben die Sächsischen Landtags-Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert von der Linkspartei jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht:

In der 47 Seiten umfassenden Beschwerdeschrift wird detailliert die Verfassungswidrigkeit dieser extensiven Datensammlung dargelegt und die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie des Grundrechts der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) geltend gemacht.

Falk Neubert erklärt:

Gerade bei der Funkzellenabfrage im Bereich der Großenhainer Straße ist die Intensität der Grundrechtseingriffe besonders hoch, weil hier massiv Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt worden sind. Daher ist der Gang vor das Bundesverfassungsgericht nur folgerichtig und geschieht stellvertretend für die tausenden Betroffenen, die mit Name und Anschrift bei den Behörden gespeichert wurden. Rechtsstaatliche Grundsätze haben auch in Sachsen zu gelten. Denn ein willkürliches Vorgehen der Behörden schwächt das Vertrauen in die Demokratie.

Wir begrüßen diesen Schritt und hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht der massenhaften Handy-Rasterfahndung ein Ende bereitet.

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Obamas “Change” im Umgang mit Whistleblowern

Blogs netzpolitik.org - vor 6 Stunden 52 Minuten

Im Jahr 2009 wurde Barack Obama zum amerikanischen Präsidenten gewählten, im Gepäck die große Verheißung des “Change”. Es ging um den großen Wandel in der Politik. Hin zu einer Politik mit mehr Gefühl, mehr Demokratie und einem sozialeren Menschenbild. Ob dieser “Change” in Washington und der amerikanischen Politik angekommen ist darf bezweifelt werden. Und doch ist in einigen Bereich sehr wohl ein “Change” zu erkennen – wenn auch nicht zum Guten. Wie zum Beispiel im Umgang der Regierung mit vermeintlichen Whistleblowern, also Regierungsmitarbeitern die interne Dokumente an die Öffentlichkeit bringen. Die amerikanische Organisation ProPublica, die sich mit der Fördung von investigativem Journalismus beschäftigt, hat eine interessante Timeline zum Thema Umgang der amerikanischen Regierung mit Whistleblowern erstellt.

Die Timeline zeigt die Strafverfolgung von vermeintlichen Whistleblowern durch die Regierung auf. Auffällig ist die enorme Zunahme an Anklagen gegen Whistleblower, seit Barack Obama amerikanischer Präsident ist. Gab es von 1945 bis zum Jahr 2009 gerade einmal drei Anklagen gegen Whistleblower (von denen zwei schuldig gesprochen wurden), sind alleine in den letzten vier Jahren sechs ehemalige Mitarbeiter der Regierung oder amerikanischer Behörden, wie CIA oder FBI, angeklagt worden – darunter auch der populäre Fall um Bradley Manning und Wikileaks. Die Auflistung zeigt also sehr gut, wie der Kampf gegen Whistleblower unter Obamas Regierung enorm verstärkt wurde.

Neuester Fall im Kampf um Datenlecks innerhalb der eigenen Regierung war dabei die Bespitzelung von Journalisten der Nachrichtenagentur AP, wie auch wir berichteten. Auch in diesem Fall ging es möglicherweise darum, über die Kontaktdaten der jeweiligen Journalisten Verbindungen zu Regierungsmitarbeitern aufzudecken, welche die Journalisten unerlaubt mit internen Dokumenten versorgten.

Am vergangenen Mittwoch gab die Regierung daraufhin bekannt, den Whistleblower-Schutz zu intensivieren indem ein “Schutzschild für Journalisten” eingeführt werden solle. Bürgerrechtsorganisationen begrüßen diesen Schritt, bremsen jedoch auch gleich die Euphorie:

Journalism advocacy groups said they welcomed the renewed interest in protecting journalists, though the effectiveness of a shield law would depend on how it is written and how easily the Justice Department could override the protections, citing national-security concerns.

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Transatlantisches Freihandelsabkommen TAFTA: EU-Parlament segnet Verhandlungsmandat für neues ACTA ab

Blogs netzpolitik.org - vor 7 Stunden 21 Minuten

Das Transatlantische Freihandelsabkommen TAFTA soll “einen starken Schutz der Rechte des geistigen Eigentums beinhalten”. Das hat das Europäische Parlament heute mit großer Mehrheit beschlossen und der Kommission als Verhandlungsmandat mitgegeben. Damit werden viele Fehler des gescheiterten Handelsabkommens ACTA wiederholt – inklusive intransparenter Verhandlungen.

Im Februar wurde offiziell bekannt gegeben, dass die USA und die Europäische Union an einem Transatlantischen Freihandelsabkommen arbeiten. Das Abkommen mit den Namen “Trans-Atlantic Free Trade Agreement” (TAFTA) oder “Transatlantic Trade and Investment Partnership” (TTIP) wird auch als “Wirtschafts-Nato” bezeichnet.

Aus netzpolitischer Sicht wird vor allem befürchtet, dass auch Regelungen zum sogenannten “geistige Eigentum”, also beispielsweise Patenten, Urheberrechten, Marken und geografischen Angaben “harmonisiert”, also verschlimmbessert werden sollen. Im März hatten 38 europäische und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen gefordert, dass “geistiges Eigentum” nicht Teil von TAFTA werden soll. Wenig erfolgreich, denn ein kurz darauf geleaktes Verhandlungsmandat zeigte, dass “geistiges Eigentum” durchaus Teil der Verhandlungen ist.

Diesem Wunsch der Verhandlungsführer von EU-Kommission und USA hat sich nun auch das Europäische Parlament angeschlossen. In einer Entschließung, die heute mit großer Mehrheit von Liberalen, Konservativen und Sozialdemokraten angenommen wurde, betont das Parlament:

[…] dass das geistige Eigentum eine der Antriebskräfte für Innovation und Kreativität sowie ein Stützpfeiler der wissensbasierten Wirtschaft ist und dass das Abkommen einen starken Schutz genau und eindeutig festgelegter Bereiche der Rechte des geistigen Eigentums (IPR) beinhalten und mit bestehenden internationalen Abkommen in Einklang stehen sollte; vertritt die Auffassung, dass andere Unterschiede im IPR-Bereich gemäß internationalen Schutznormen behoben werden sollten;

Damit wird TAFTA immer mehr zu einem neuen ACTA, La Quadrature du Net spricht bereits von einem Super-ACTA. Jérémie Zimmermann kommentiert:

Diese Entscheidung ist der erste Schritt zu einem neuen Handelsabkommen, das unsere Grundfreiheiten und das freie Internet beschädigen könnte, im Namen des Schutzes der Interessen der Unterhaltungs-Industrie.

Doch auch ein weiterer Fehler von ACTA wird wiederholt: Die Inhalte des Abkommens werden wieder in geheimen Sitzungen verhandelt, eine wirkliche Transparenz der Verhandlungen gibt es nicht. Zwar beinhaltet die heutige Entschließung einen Hinweis, dass sich die Kommission mit “betroffenen Parteien” “kontinuierlich und transparent” austauschen soll. Ein Einblick in die tatsächlichen Verhandlungsdokumente gibt es aber nicht. Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur bezeichnet den Transparenz-Absatz daher auch als “fake”. Alle Änderungsanträge, die eine wirkliche Transparenz gefordert hätten, wurden vom Parlament abgelehnt.

Der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser aus Österreich kritisiert die Abstimmung des Parlaments:

Nur ein Jahr nach der Ablehnung von ACTA wird nun erneut versucht, veraltetes Urheberrecht durch internationale Verträge zu zementieren. Eine Auslagerung der Urheberrechtsfragen wäre wünschenswert gewesen. Darüber hinaus fand sich fatalerweise keine Mehrheit für transparente Verhandlungen. Somit wird erneut im Vorfeld eine öffentliche Debatte unterbunden. Das EU-Parlament hat aus dem Fiasko um ACTA nichts gelernt.

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Alles Facebook oder was?

Blogs netzpolitik.org - vor 7 Stunden 23 Minuten

Die Sendung Leonardo auf WDR5 sendete gestern einen Beitrag von Nika Bertram über soziale Netzwerke, Monopole und mögliche Alternativen: “Alles Facebook oder was? Warum es uns so schwer fällt, aus dem Netzwerk auszusteigen oder Alternativen zu finden.”

Facebook gilt als Inbegriff des „sozialen“ Netzwerkes. Doch so sozial ist Facebook gar nicht. Viele Neuerungen der vergangenen Jahre haben nicht nur bei Datenschützern für Unmut gesorgt, sondern auch bei den Nutzern. Facebook wird geliebt und gehasst zugleich. Und trotzdem, der Ausstieg aus dem Netzwerk fällt fast allen Nutzern extrem schwer, auch weil es kaum Alternativen zu geben scheint.

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Chaos Computer Club veröffentlicht graphische Darstellung vom Grundgesetz

Blogs netzpolitik.org - vor 9 Stunden 11 Minuten

Anlässlich des 64. Geburtstages des deutschen Grundgesetzes, hat der Chaos Computer Club (CCC) am heutigen Tag die Open-Data-Plattform DocPatch veröffentlicht. Das Ziel von DocPatch ist es, dass Nutzer die Entwicklung des Grundgesetzes in Graphiken und Texten nachvollziehen können. Die am Grundprinzip von Open Data angelegte Plattform enthält den vollständigen, maschinenlesbaren Gesetzestext, zuzüglich passender Metadaten welche mit den jeweiligen Gesetzen in Verbindung stehen. Dazu gehören unter anderem Datumsangaben der jeweiligen Änderungen sowie Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung.

Der Nutzer kann sich so auf eine Entdeckungsreise in Grundgesetz begeben. So kann die Timeline abgewandert werden um zu sehen, wann welche Änderungen am Gesetz vorgenommen wurden und sie so historisch einordnen. Außerdem lassen sich die unterschiedlichen Fassungen des Grundgesetzes miteinander vergleichen, um die Änderungen am Grundgesetz sichtbar zu machen. Auch ist es möglich zu erfahren, welcher Politiker für wie viele und welche Gesetzesänderungen verantwortlich ist.

Konzipiert und entwickelt wurde DocPatch vom Chaospott aus Essen.

“Wir wollen am Beispiel des Grundgesetzes die Möglichkeiten von Open Data in anschaulicher Form zeigen”, sagt Manuel Prinz vom Chaospott Essen. “Unsere Entwicklung ist offen und erweiterbar, so kann sie jeder für andere Inhalte nutzbar machen.”

DocPatch wird aber nur als ein erster Startpunkt verstanden. Es soll dazu anregen mitzumachen und das Projekt auf weitere Gesetzestexte oder Parteisatzungen zu übertragen. Deshalb heißt der CCC weitere Unterstützer herzlichen willkommen:

Jeder, der sich mit Open Data auseinandersetzen möchte und Spaß an Entwickler-Tätigkeiten oder dem Sammeln und Zusammenführen von Daten hat, ist herzlich willkommen, bei der Erweiterung von DocPatch mitzumachen.

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ENDitorial: Die European Privacy Association – gut, böse oder einfach nur falsch verstanden?

Blogs netzpolitik.org - vor 10 Stunden 38 Minuten

Dieser Text von Joe McNamee erschien zuerst auf englisch im aktuellen EDRIgram und wurde unter der CC-BY-Lizenz veröffentlicht. Übersetzung von Nicolas Fennen.

Nachdem die European Privacy Association (EPA) dabei erwischt wurde, die Regeln des europäischen Transparenzregisters missachtet zu haben, versuchte sie sich nun zu verteidigen. In einem Artikel welcher bei der International Data Group (IDG) veröffentlicht wurde, werden Google, Microsoft und Yahoo als die „geheimen Hintermänner“ der Organisation beschrieben. Zu ihrer Verteidigung erklärt die EPA, dass sie nur eine „kleine Organsisation“ mit einem Budget von 50.000 bis 100.000 Euro sei. Darüber hinaus erklärt sie, sei sie „primär“ eine Freiwilligenorgansisation.

Immerhin, als „kleine Organisation“ hat die EPA große Unternehmen an ihrer Seite, welche ihr mindestens 10.000 Euro pro Monat zahlen. Dieses Geld wird größtenteils verwendet um sich die Dienste eines ehemaligen Mitglieds des Europäischen Parlaments und die eines italienischen Lobbyunternehmens (Competere) zu sichern. Das Personal des Lobbyunternehmens überschneidet sich dabei mit dem der DCI Group, einer amerikanischen Lobbyorganisation. Wie der Website der DCI Group zu entnehmen ist, gehört es zu ihrem Fachgebiet, mit Hilfe von „Drittunternehmen“ Probleme „neu auszurichten“ und sie in „vorteilhafteren Begrifflichkeiten“ darzustellen. Das klingt mehr als ein bisschen nach der European Privacy Association.

Als „kleine Organsisation“, welche die Dienste von Competere und der DCI Group in Anspruch genommen hat, hat es die EPA geschafft eine beeindruckende Anzahl an exklusiven Essen im Europäischen Parlament zu veranstalten. Alleine dieses Jahr: – 21. Januar: Essen mit dem konservativen (EVP) Parlamentarier Sean Kelly zur Selbstdarstellung; – 20 February 2013: Essen mit der konservativen (EVP) Parlamentarierin Lara Comi zum Datenaustausch in der Cloud; – 16 March 2013: Frühstück mit den konservativen (EPVP) Parlamentarier Axel Voss zum Datenaustausch mit Drittländern; – 11 April 2013: Frühstück mit dem Parlamentarier der Grünen Jan-Philipp Albrecht um Einigungen zu erzielen.

Die Unternehmen, welche hinter der EPA stehen, scheinen es außerdem zu einer Angewohnheit gemacht zu haben, aus versehen die Weitergabe aller relevanten Daten an das europäische Transparenzregister zu vergessen. Einzig letztes Jahr wurde eine E-Mail von der “Initiative for a Competitive Marketplace” (iCOMP) an Mitglieder des Europäischen Parlaments gesendet, welche eine Nummer des Transparenzregisters enthielt. Allerdings war die enthaltende Nummer nicht die der iCOMP , sondern die des Lobbyunternehmens Burston Marsteller, dessen Eintrag im Transparenzregister keinerlei Verweise zur iCOMP enthielt. In Wahrheit war Microsoft dabei behilflich iCOMP einzusetzen – Burston Marsteller repräsentiert unter anderem Microsoft. Die Folge einer Beschwerde beim Transparenzregister war, das einige Änderungen gemacht wurden, welche das Sekretariat des Transparenzregisters zufriedenstellte. Es wurden jedoch keinerlei Strafen gegen die beteiligten Unternehmen verhängt.

Microsoft unterstützt Anti-Google Organsisation seit 2007

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LinuxTag: Freie Software im politischen Mainstream

Blogs netzpolitik.org - vor 10 Stunden 55 Minuten

Auf dem Open-IT Summit im Rahmen des LinuxTag in Berlin gab es gestern den Track “Politik und Open Source“, der leider sehr schlecht besucht war. Nachdem Karl-Heinz Löber über die OpenIT in der Verwaltung gesprochen hatte und Gijs Hillenius über verschiedene OSS Strategien innerhalb der EU-Länder, thematisierte Matthias Kirschner von der Free Software Foundation Europe (FSFE) “Freie Software im Politik Mainstream”. Nach Kirschner ist freie Software im politischen Mainstream angekommen, weil sie im Mainstream angekommen ist – sie sei ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor geworden, daher müssten sich Politikerinnen und Politiker mit ihr auseinandersetzen. Und wie steht es mit den Wahl- und Parteiprogrammen? Die FSFE hat sie sich genauer angesehen und bei den Grünen, Piraten und Linken konkretes zu freier Software gefunden. Auch die Wahlprüfsteine werden in zwei bis drei Wochen veröffentlicht: es handelt sich um Fragen zu freier Software, die die FSFE allen Parteien im Vorfeld von Wahlen stellt. Es sei erstaunlich, wie die Qualität der Antworten in den letzten Jahren zugenommen hat, so Kirschner, und das hänge auch mit der Internet-Enquete zusammen – deren größter Erfolg sei das Generieren von Wissen.

Bei seiner Arbeit für die FSFE merkt Kirschner, dass das Interesse an freier Software gestiegen ist, Menschen rufen dort an, schreiben Mails und wollen sich informieren. Auch die Parteien schenken dem Thema Aufmerksamkeit, so unterstützen einige beispielsweise den Document Freedom Day oder andere Veranstaltungen dieser Art. Auch die FSFE Kampagne PDFreaders habe viel Zuspruch gefunden: Hier wurden mehr als 2500 öffentliche Einrichtungen europaweit kontaktiert, die auf ihren Webseiten Werbung für unfreie PDF-Reader machen und auf freie Alternativen hingewiesen. Circa 500 Einrichtungen haben darauf reagiert und ihre Webseite dementsprechend geändert.

In einer weiteren Kampagne, “Secure Boot”, forderte die FSFE dass Eigentümer von IT-Geräten permanent die volle und alleinige Verfügungsgewalt über diese Geräte innehaben sollen. Die Bundesregierung veröffentlichte dazu ein Eckpunktepapier, in dem nach Kirschner auch Positionen der FSFE berücksichtigt wurden. Das habe zwar keine direkten praktischen Auswirkungen, dennoch habe keine andere Regierung dazu überhaupt jemals offiziell Stellung bezogen. Generell sei die Politik nicht der Initiator, wenn es um Themen freier Software geht. Daher sei es sehr wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen am Ball bleiben, um zu verhindern, dass die bisher ausgearbeiteten Positionen und Empfehlungen versanden und nicht zu klaren Regeln werden.

Podiumsdiskussion: Gestalten statt verwalten: Open IT von der Gemeinde bis zur EU

Zum Abschluss des Politik-Tracks diskutierten Stefan Gelbhaar, Sprecher der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus zu Verkehrs-, Medien- und Netzpolitik, Matthias Kirschner, Karl-Heinz Löber, Peter Hofmann, Leiter des Münchner Projekts zur Linux-Migration (LiMux) und Gijs Hillenius von Joinup, einer von der EU-Kommission ins Leben gerufenen Plattform die sich mit eGovernment und Interoperabilität beschäftigt. Nach Hillenius setzen deutsche Behörden viel häufiger freie Software ein, als sie davon erzählen und generell sei es europaweit schwer, etwas über den Einsatz freier Software in der Verwaltung zu erfahren. Einerseits vergessen die Behörden schlichtweg, darüber zu reden, andererseits: Was gibt es zu reden, wenn es einfach funktioniert? Auch Kirschner und Gelbhaar sehen den Einsatz von Linux in vielen Systemen, von denen die Bürgerinnen und Bürger nur die wenigsten als solche wahrnehmen.

Das Problem, freie Software in Behörden einzusetzen, sieht Hofmann nicht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten: es gebe keine Welle der Ablehnung, wenn Systeme umgestellt werden – man stelle sich schnell auf das Neue ein. Viel schwieriger sei laut Gelbhaar die Kommunikation mit anderen Behörden, die sich weigern, freie Alternativen anzubieten. Und auch Anordnungen, freie Formate öffnen können zu müssen, würden einfach ignoriert. Während es in anderen Ländern Gesetze hierzu gibt und darauf verwiesen werden kann, stecken deutsche Behörden bei diesen Fragen in einer Zwickmühle. Löper weist jedoch darauf hin, dass es nicht okay sei, dass Behörden auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger experimentieren. Wer entscheidet also, was eine Verwaltung darf?

Aus dem Publikum kam die Anmerkung, dass Open Source Lösungen nicht aus ideologischen Gründen gepusht werden sollten, vielmehr solle mit Argumenten wie der Interoperabilität gepunktet werden. Auch Kirschner merkte an, dass Ausschreibungen nicht an bestimmte Lizenzen gebunden sein sollten – es gehe schließlich darum, Software zu bestimmten Zwecken einsetzen zu können und das können verschiedene Lizenzmodelle erreichen. Wichtig sei auch, dass juristisch momentan nicht umsetzbare Dinge nicht verhindern, dass weiter darüber diskutiert wird.

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Deutsche Telekom erklärt soziale Frage der Drosselpläne

Blogs netzpolitik.org - vor 12 Stunden 12 Minuten

Der Drossel-Aspekt bei den aktuellen Drosselkom-Plänen ist der eine Aspekt, die geplante Abschaffung der Netzneutralität ist aber der gravierendere Teil dabei. Trotzdem ist die Kritik an der geplanten Abschaffung der Flatrates gerechtfertigt. Etwas irritierend agiert dabei die Deutsche Telekom. Diese verbreitet schöne Infografiken, was man alles mit 75 GB im Monat machen kann, wie z.B. diese hier:

Nein, das meint nicht pro Tag, sondern pro Monat. Deutlicher kann man die soziale Frage der Drossel-Pläne kaum visualisieren. Das mag ja für eine Person mit Internet im Büro und einem regen Sozialleben außerhalb der Wohnung noch halbwegs hinhauen. Wenn der Telekom-Anschluß allerdings von einer Familie mit Kindern im jugendlichen Alter und eigenen Devices durch vier geteilt werden muss, ist der Streit vorprogrammiert. Tolle neue Telekom-Welt.

Update: In den Kommentaren hat Marc mal die Tagesration bei einer vierköpfigen Familie zusammen gerechnet: 0,08 Filme pro Tag, 0,05 HD Filme pro Tag, 1/2 Stunden Radio pro Tag, 3,3 Fotos pro Tag, 0,125 Stunde gamen pro Tag, 1,6 Musikstücke pro Tag und 8,3 Webseiten! Oder wie die Deutsche Telekom es nennt: Das volle Programm!

Diesen Teil der Drosselkom-Pläne veranschaulicht auch gut dieses Video von youjustdontdo:

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NATO-Drohnen: Neue Arbeitsgruppe prüft “flugbetriebliche, operationelle und technische Details” vor “Reißleine”

Blogs netzpolitik.org - vor 12 Stunden 17 Minuten

Mittlerweile werden die Forderungen zum Rücktritt des Verteidigungsministers oder wenigstens seiner zuständigen Staatssekretäre lauter. Hintergrund ist die Affäre um die Beschaffung der Spionagedrohne “Global Hawk” für die NATO sowie deren deutsches Derivat “Euro Hawk”, von denen die Bundeswehr ursprünglich fünf Flugzeuge kaufen wollte. De Mazière redet sich heraus, man habe die Problematik des Betriebs der Drohnen im zivilen europäischen Luftraum unterschätzt. Nun kam heraus, dass sogar der Bundesrechnungshof getäuscht wurde: Entsprechende Dokumente, die auf teure Nachweise zur luftfahrtrechtlichen Zulassung hinwiesen, wurden geschwärzt. Gestern ruderte er zurück und verspricht, die Finanzkontrolleure mit allen Unterlagen zu versorgen.

Dass der Betrieb einer derart großen Drohne mit der Flugsicherheit und dem Verkehrsministerium abgestimmt werden muss, dürfte im Verteidigungsministerium seit 10 Jahren bekannt sein. Das Gleiche gilt für Dokumente der Hersteller, die dafür benötigt werden. Denn bereits 2003 schickte Northrop Grumman eine “Global Hawk” der ersten Baureihe zum Probeflug an die Nordsee. An Bord war ein Sensorpaket zur Erfassung und Identifikation elektromagnetischer Signale von EADS.

Die luftfahrtrechtliche Zulassung für Deutschland schien damals problemlos. EADS beschwichtigte, die “Global Hawk” habe kurz zuvor als erstes unbemanntes Luftfahrzeug von der US-Luftfahrtbehörde eine “nationale Zulassung für den Einsatz als luftgestütztes Aufklärungssystem im US-amerikanischen Luftraum erhalten”. Die “Airworthiness” (Lufttüchtigkeit) wurde 2006 untermauert, als der US-Luftwaffe ein Zertifikat für den sicheren Betrieb unter militärischen wie zivilen Bedingungen ausgestellt wurde. Die Bescheinigung bezog sich auf die drei Baureihen “Block 10″, “Block 20″ und “Block 30″; mittlerweile fertigt Northrop Grumman den neuen Typ “Block 40″.

Studien zur Kollisionsvermeidung in Europa

Seit zehn Jahren laufen in Europa diverse Studien zum Betrieb großer Drohnen im allgemeinen zivilen Luftraum (“non-segregated airspace”). Zentral ist das Prinzip “See & Avoid” (auch “Detect & Avoid”), das ein Ausweichen vor Kollisionen vorschreibt. Ziel ist die Integration größerer Drohnen in den zivilen Luftraum, der bislang für jeden Flug gesperrt werden muss. Die Europäische Union finanziert hierzu die Studie “Unmanned Aircraft System Mid-air Collision Avoidance Function” (MIDCAS), die bis 2014 eine erfolgreiche Demonstration abliefern will. Beteiligt sind die großen europäischen Militärausrüster aus Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien unter Führung der schwedischen Firma Saab. MIDCAS wird auch von der Europäischen Verteidigungsagentur gefördert. Das Vorhaben will Ausweichverfahren entwickeln, um etwa beim Ausfall der Funkverbindung programmierte Manöver zu fliegen. Ziel ist die Gleichstellung mit der bemannten Luftfahrt:

The aim of the MIDCAS program is to contribute to the UAS integration in civilian airspace by proposing a baseline of solutions for the “Unmanned Aircraft System Mid-air Collision Avoidance Function” acceptable by the manned aviation.

Die Deutsche Flugsicherung betreibt ebenfalls ein Projekt “Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum”, das sich mit “Sense & Avoid”-Verfahren befasst. Wirklich zufrieden ist man dort aber nicht:

Eine Integration von UAS auf Basis der Radardarstellung des Verkehrs und des verwendeten “Detect and Avoid”-Systems scheint demnach prinzipiell möglich. Für eine endgültige Entscheidung sind aber noch weitere Arbeiten notwendig.

In Deutschland gehören der Rüstungskonzern EADS, dessen Tochtergesellschaft Cassidian, die ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt zu weiteren Begünstigten entsprechender Forschungen. Geld gibt es auch für die Überwachungstechnik: Für die Ausrüstung und den Betrieb des “Euro Hawk” als Fernaufklärer hatten Northrop Grumman und EADS eine eigene GmbH gegründet. Die beiden Firmen behaupteten, der “Euro Hawk” könne “nachgewiesenermaßen von denselben Flugplätzen wie bemannte Systeme operieren, was seinen Betrieb erleichtert”. Gegenstand des Joint Ventures war die Bereitstellung eines Systems zur “Signals Intelligence” (SIGINT), das als Nutzlast transportiert wird.

EADS ein “Schlüsselpartner” für NATO-Programm

Auch beim NATO-Programm “Alliance Ground Surveillance” (AGS) profitiert EADS von den Investitionen in Überwachungstechnik und bezeichnet sich als “Schlüsselpartner”. Im Joint Venture “Alliance Ground Surveillance Industries GmbH” hat sich EADS mit mit europäischen Rüstungskonzernen zusammengetan, um die “Erstellung und Abgabe von Angeboten im Hinblick auf Angebotsaufforderungen der NATO in Zusammenhang mit dem NATO AGS Programm” zu erleichtern.

Im Konsortium mit fünf weiteren europäischen Rüstungskonzernen gründete die Firma zudem das Gemeinschaftsunternehmen “TCAR Industries GmbH”, um ein hochauflösendes Radarsystem für die NATO zu entwickeln. Zu Einsatzmöglichkeiten erklärte die Bundesregierung, diese könnten auch “Military Operations in Urban Terrain”, also Aufstandsbekämpfung in Städten beinhalten. Während unbemannte Luftfahrzeuge der Luftwaffe per Laserstrahl “Ziele am Boden beleuchten”, würden die “Euro Hawk” die Operationen durch “Gewinnung von Daten im Rahmen der signalerfassenden Aufklärung” unterstützen. Die Notwendigkeit des neuen Radars war jedoch von Anfang an umstritten, zumal andere europäische Firmen ähnliche Systeme angeblich billiger produzieren würden.

Die Drohnen des NATO-Programms werden seit Jahren mit der Entwicklung von Zulassungsverfahren begleitet. Nicht weniger als fünf Arbeitsgruppen widmen sich der Integration größerer Drohnen in die NATO-Verbände. Deutschland hat zusammen mit den USA und Frankreich den Vorsitz der “Joint Capability Group on Unmanned Aerial Vehicles” (JCGUAV) inne, die wiederum aus drei früheren Gruppen gebildet wurde.

Bereits 2004 hatte die NATO die “Flight in Non-Segregated Airspace Working Group” (FINAS) gegründet, um grenzüberschreitende Flüge im zivilen Luftraum zu vereinfachen. Zu den Aufgaben von FINAS gehören die Ausarbeitung von Standards und Trainings, aber auch die Untersuchung aller für ein “Sense & Avoid” notwendigen Funktionalitäten. 2007 hieß es dazu vom vom “Joint Air Power Competence Centre” der NATO:

UAS are not routinely allowed to fly outside segregated airspace, since they cannot safely integrate with other airspace users. This integration will require the development of suitable technology (such as sense-and-avoid) and will apply regardless of whether airspace is controlled or not. The NATO Flight in Non-Segregated Airspace (FINAS) Working Group is developing guidelines to allow the cross-border operation of UAS in non-segregated airspace. European civil authorities, through EUROCONTROL’s UAV Certification and Qualification Working Group, have developed a ‘five-step’ approach to UAVs operating in controlled airspace. The five-step approach would gradually allow commercial or government UAV operations in European airspace. Additionally in Europe, UAVs are expected to be part of the Single European Sky (SESAR) programme. SESAR is the expected future air traffic management system in Europe and could be implemented around 2020.

Als Ziel wurde ausgegeben, einen für alle NATO-Staaten gültigen “UAV airworthiness code” bereit zu stellen. Die Empfehlung wurde 2007 veröffentlicht, jedoch unter Auslassung der “Sense & Avoid”-Problematik. Einen ähnlichen Standard hatte die NATO bereits 2002 für Kontrollsysteme der Drohnen publiziert und zuletzt 2012 überarbeitet. Wichtiger sind aber die Empfehlungen zur Entwicklung von “Sense and Avoid”-Technologie, die von der NATO vor fünf Jahren in Kalkar veröffentlicht wurden.

Arbeitsgruppe zu “flugbetrieblichen, operationellen und technischen Details” künftiger Beschaffungsvorhaben

Es ist also kaum glaubhaft, dass die Studien und Dokumente im Verteidigungsministerium nicht bekannt waren. Das hat wohl gestern auch der Sprecher von de Mazière eingesehen. Stefan Paris erklärte gestern auf der Bundespressekonferenz, das Kollisionsvermeidungssystem “Sense & Avoid” sei gar nicht das Kernproblem des “Euro Hawk”. Vielmehr gehe es um den hohen Geheimhaltungsgrad der US-Regierung und des Herstellers Northrop Grumman, wenn diese die deutschen Luftfahrtbehörden nicht mit den notwendigen Papieren versorgen:

Es reicht nicht aus, dass Sie ein Fluggerät wie den “Euro Hawk” nach Manching stellen, die Truppe der Prüfer dann darum stellen und sagen: “So bitte, hier sind Schraubenzieher, guckt euch das alles einmal an.” Die gucken zwar einmal, aber sie brauchen für das, was sie sehen insbesondere die Teile, in die man nicht hineingucken kann, weil sie technisch so verbaut sind, und vor allem auch, weil sie zusammenwirken, auch eine Papierlage. Das ist schlicht und ergreifend deshalb so, damit man ich sage das einmal ein bisschen flapsig dem deutschen Prüfwesen nachkommen und sagen kann: Das ist das Papier, das ist technisch nachvollziehbar, das garantiert ganz bestimmte technische Dinge, und deshalb bekommt das einen Stempel, dass es so in Ordnung ist. Eine Vielzahl dieser Papiere das hängt nicht mit dem Kollisionsvermeidungssystem zusammen, sondern das hängt letztendlich mit sämtlichen Teilen, die darin verbaut sind, zusammen sind von der Herstellerseite aber nicht in der ausreichenden Form zur Verfügung gestellt worden.

Klarheit gibt es vielleicht Ende der Woche, wenn die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum “Euro Hawk” der Bundeswehr und dem “Global Hawk” der NATO beantworten muss. Gut möglich aber auch, dass de Mazière kneift, die Beantwortung verschiebt und die abgefragten Fakten zunächst in seiner Erklärung am 5. Juni vor dem Verteidigungsausschuss verlesen möchte. Laut Paris hat die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Leiter zwar nicht bekannt ist, die aber ressortübergreifend arbeitet:

Diese Arbeitsgruppe setzt sich nicht aus einer einzigen Abteilung oder gar einer einzige Person zusammen. Sie ist in ihrem Kern in der Abteilung AIN das war vor der Reform die sogenannte Rüstungsabteilung; heute heißt diese Abteilung “Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung” aufgehängt. [...] In diesen verschiedenen Arbeitssträngen sind sicherlich Mitarbeiter der zuständigen Abteilung AIN, aber auch Vertreter aus den Bereichen Haushalt, Führung Streitkräfte und Politik vertreten. [...] Letztendlich sind dem Ganzen auch noch Mitarbeiter aus dem Bereich Organisation und Revision beigestellt.

Die Gruppe soll Vorschläge erarbeiten, wie die Bundesregierung ihre “Beschaffungsobjekte im Bereich der unbemannten Fluggeräte” weiter betreiben soll. Neben den Spionagedrohnen will die Bundeswehr auch Kampfdrohnen besorgen, was kürzlich ebenfalls für Furore sorgte. Deshalb soll die Arbeitsgruppe ausloten, welche “flugbetrieblichen, operationellen und technischen Details” für den Betrieb notwendig wären: “Dabei ist es natürlich auch wichtig, Schlussfolgerungen in Bezug darauf zu ziehen, wie wir jetzt mit der Durchführung weiter vorgehen”. Es klingt durch, dass für die “Global Hawk” des NATO-Programms AGS noch keine “Reißleine” gezogen wurde.

Wer noch vor dem 5. Juni Informationen zum Stand des NATO-Drohnen-Programms sucht, sei auf die Tagung “Unmanned Vehicles IV Land Luft See” der Rüstungslobby verwiesen. Am Mittwoch berichtet dort Dietmar Thelen von EADS Cassidian über seine Perspektive auf das Projekt “Alliance Ground Surveillance”. Im Anschluß referiert ein Vertreter des Raketenherstellers MBDA zur Bewaffnung von Kampfdrohnen (oder polizeilichen Drohnen?).

Zum Schluss werden die Ergebnisse des EU-Projekts “Demonstrations of Satellites Enabling the Insertion of Remotely Piloted Aircraft Systems in Europe” vorgestellt. Dort wird als Erfolg gefeiert, dass kürzlich der erste Testflug im zivil genutzten Luftraum stattfand und von der spanischen Flugsicherung wie ein bemanntes Flugzeug begleitet wurde.

[Bildquelle: http://www.raes-hamburg.de/Downloads/Text_2012_06_19_EuroHawk_Flight_Testing.pdf]

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Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA – ein kurzer Sieg der Hoffnung über Erfahrung

Blogs netzpolitik.org - vor 12 Stunden 20 Minuten

Dieser Text von Joe McNamee erschien zuerst auf englisch im aktuellen EDRIgram und wurde unter der Lizenz CC-BY 3.0 veröffentlicht. Übersetzung von Nicolas Fennen.

In einer Veranstaltung des Europäischen Parlaments, organisiert von der niederländischen Abgeordneten Marietje Schaake, sowie bei einem Treffen der Europäischen Kommission mit der „Zivilgesellschaft“, gewährte die Europäische Kommission einige Einblicke in die weiteren Pläne bezüglich des „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP).

Beide Veranstaltungen begannen dabei viel versprechend. Die Europäische Kommission erläuterte, dass es nicht darum gehe die Gesetzgebung der verschiedenen Rechtssysteme in Bezug auf geistiges Eigentum zu vereinheitlichen. Erst wenn Einwände von Interessenvertretern eingebracht werden, würde man sich mit den Problemen auseinandersetzen – und bisher wären nur eine kleine Bandbreite an Problemen und „geographische Angaben“ an sie heran gereicht worden. Nur bereits zuvor identifizierte Probleme zu behandeln klingt nach einem angemessenen, ausgewogenen und zurückhaltendem Ansatz. So weit so gut.

Hieraus ergibt sich dann auch sofort eine naheliegende Frage, welche wir der Kommission im Rahmen des Treffens mit der „Zivilgesellschaft“ stellten: Wenn die Liste an Problemen bezüglich des Abschnitts über geistiges Eigentum begrenzt ist, wird die Europäische Kommission Bemühungen anstreben, Details zu jedem dieser Probleme im fertigen Gesetzesentwurf zu veröffentlichen? Die Kommission antwortete darauf, dass solche Bemühungen nicht angestrengt würden, da nicht erwartet werden könne, dass „jedes kleine Detail“ der Vereinbarung, welches mit geistigem Eigentum in Verbindung stehe, veröffentlicht wird. Und plötzlich hatten wir es nicht mehr mit einer kleinen Bandbreite an klar umrissenen und identifizierten Problemen zu tun, sondern mit einer so langen Liste, dass es scheinbar sogar unvernünftig ist die Kommission überhaupt nach den Problemen zu fragen.

Daraufhin sprach die Kommission das Problem der Durchsetzung von TTIP an, ein Punkt der gerade bei ACTA umstritten war. Die Kommission sagte, dass keine inländische Durchsetzung angesprochen wurde, aber – seltsamerweise – die Vereinbarung möglicherweise die Durchsetzung in Drittländern beinhalten werde. Und plötzlich waren wir von einer kleinen Bandbreite an Problemen bezüglich des Handeln zwischen der EU und den USA, zur Bildung einer EU/US „Team America: World Police“ gekommen, welche das Abkommen durchsetzen will – wobei niemand weiß unter welchem Recht und in welchen Ländern diese Durchsetzung überhaupt erfolgen soll. Die große Frage ist, ob mit diesem Vorstoß der Einsatz von privater Durchsetzung – wie beispielsweise von Google mit seiner Durchsetzung des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) oder von Zahlungsdienstleistern – in weiteren Ländern anerkannt und vorangetrieben werden soll.

In beiden Sitzungen war die Europäische Kommission sehr darum bemüht zu betonen, dass das TTIP nicht „das neuen ACTA“ sei. Das sorgte noch einmal für fünf Minuten Hoffnung, dass die richtigen Lehren aus ACTA gezogen wurden und die Fehler nicht noch einmal wiederholt werden. Die Diskussion bewegte sich dann in Richtung Transparenz und die Kommission bestätigte, dass das Niveau an Transparenz nach aktuellem Stand, das selbe sei wie bei ACTA. Und auch der Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments scheint dieses Modell zu unterstützen, wie der folgende Textausschnitt verdeutlicht:

„[Das Europäische Parlament] weist darauf hin, dass während der Verhandlungen ein proaktiver Kontakt und ein kontinuierlicher und transparenter Austausch der Kommission mit einer großen Anzahl betroffener Parteien, wie etwa Vertretern von Unternehmens-, Umwelt-, Agrar-, Verbraucher-, Arbeitnehmer- und anderen Verbänden, erforderlich ist, um eine sachliche Diskussion zu gewährleisten, Vertrauen in die Verhandlungen zu schaffen, angemessene Beiträge von verschiedenen Seiten zu erhalten und die öffentliche Unterstützung zu fördern, indem die Anliegen der betroffenen Parteien berücksichtigt werden; ruft alle betroffenen Parteien auf, sich aktiv zu beteiligen sowie für die Verhandlungen relevante Initiativen und Informationen einzubringen;“

Um es mit Churchill zu sagen – nie zuvor in der Geschichte der Menschheit war so wenig Inhalt, überbracht von so vielen Worten mit so wenig Konsequenzen.

Positiv festgehalten werden muss aber auch, dass beim Treffen der „Zivilgesellschaft“ erstmals Offizielle ihre lange bestehende Regel gebrochen haben und über inoffiziell veröffentlichte Dokumente geredet haben. Das veröffentlichte Dokumente berichtet, im Kontext von Kosten bei der Gesetzgebung, über die Notwendigkeit vom „Erreichen anderer Ziele bei der Regulierung“. Das klingt sehr nach der Art von privater Rechtsdurchsetzung aus ACTA und der blinden Unterstützung der „Selbst-Regulierung“, welche die Gesetzgebung (und demokratische Kontrolle) untergraben hätten. Die Kommission bestätigte, dass „gemeinsame Rechtsdurchsetzung“ und andere Form der „Selbst-Regulierung“ genau das sind, was wir darunter bisher verstanden haben. Die Aufnahme der „Investor-Staat“-Maßnahmen ins Mandat, bringt darüber hinaus eine neue Macht der Unternehmen mit in die Initiative (siehe FFII Link weiter unten).

Die Bürgervereinigungen waren bei der Veranstaltung zahlenmäßig klar unterlegen, im Vergleich zu anderen Gruppen, welche die Europäische Kommission anscheinend als „Zivilgesellschaft“ ansieht. Zu der „Zivilgesellschaft“ gehörten beispielsweise Gruppen wie das Europäische Patentamt, das Transatlantic Business Council, die International Federation of the Phonographic Industry, der Verband der Chemischen Industrie e.V., die Confederation of British Industry, die Confederation of European Community Cigarette Manufacturers und Eurocommerce.

Der Plan sieht es vor die Verhandlungen am Ende dieser Wahlperiode des Europäischen Parlaments sowie mit dem aktuellen Mandat der Europäischen Kommission abzuschließen. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass die Wahl über TTIP zu Beginn der neuen Wahlperiode des Europäischen Parlaments stattfinden wird – in sicherem Abstand zu den nächsten Wahlen.

Teilnehmer aus der “Zivilgesellschaft” (17.05.2013)

inoffiziell veröffentlichter EU Gesetzesentwurf (12.03.2013)

“Investor-Staat” Beziehung: ACTA ist zurück, vervollständigt durch Investitionsschutz (FFII) (10.07.2012)

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Geheime Verträge über gemeinfreie Werke? Schönheitsfehler bei “Austrian Books Online”

Blogs netzpolitik.org - 22 Mai, 2013 - 20:56

Anfang Mai präsentierte die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) das Projekt “Austrian Books Online“, in dessen Rahmen

die Österreichische Nationalbibliothek ihren kompletten historischen Buchbestand vom 16. bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts [digitalisiert] – eine der fünf international bedeutendsten Sammlungen historischer Bücher – und diesen sukzessive online zugänglich [macht].

Cover der Erstausgabe von Goethes “Werther”

Letztlich werden dadurch 600.000 Bände im Volltext online zugänglich sein – alle Werke, die vor mehr als 140 Jahren publiziert worden sind. (Die Digitalisierung jüngerer gemeinfreier Werke ist aber für die Zeit danach angedacht.) Erste Beispiele wie die aufwändig illustrierte Erstausgabe von Goethes “Werther” finden sich bereits online.

Durchgeführt wird das Digitalisierungsprojekt in Kooperation mit Google und damit beginnen die Schönheitsfehler des ansonsten beeindruckenden Vorhabens. Wie David Pachali bereits für irights.info herausgearbeitet hat, verweist die FAQ des Projekts darauf, dass die Digitalisate nur für nicht-kommerzielle Nutzung verwendet werden dürfen. Pachali hat diesbezüglich bei der ÖNB nachgefragt und berichtet:

Die Einschränkung, wie die Digitalisate angeblich genutzt werden dürfen, geht vielmehr auf den Vertrag mit Google zurück, wie die ÖNB auf Nachfrage erklärt. Sie soll demnach für 15 Jahre gelten. Für Googles Bibliotheksprogramm ist das nicht neu.

Der Vertrag mit Google unterliegt darüberhinaus der Geheimhaltung. Die Direktorin der ÖNB, Johanna Rachinger, erklärte diesbezüglich gegenüber dem österreichischen Wochenmagazin profil in dessen aktueller Ausgabe 21/2013:

“Die Vertraulichkeit des Vertrags war die Bedingung von Google. Aber der Vorsitzende des ÖNB-Aufsichtsrats kennt ihn, und der Rechnungshof kann ihn jederzeit prüfen.”

Warum sich eine öffentliche Einrichtung darauf einlässt, Geheimverträge über die Digitalisierung öffentlicher und gemeinfreier Buchbestände abzuschließen, erklärt Rachinger nicht.

Offen ist, ob eine solche vertragliche Einschränkung überhaupt rechtlich wirksam ist. Jedenfalls soll sie die ÖNB dazu zwingen, kommerzielle Weiternutzung zu erschweren. Betroffen sind davon aber nicht, wie David Pachali meint, “nur wenige Nutzer” wie zum Beispiel die Anbieter von Print-on-Demand-Ausgaben gemeinfreier Werke. Denn auch die Wikipedia erlaubt mit ihrer Creative-Commons-Lizenz die kommerzielle Weiternutzung. So erinnert der Versuch, die Weiternutzung von digitalisierten, gemeinfreien Werken vertraglich einzuschränken an die Auseinandersetzung zwischen der Wikimedia Foundation und der US National Portrait Gallery (NPG). Die NPG hatte der Einbindung von 3.000 hochaufgelösten Bildern alter Kunstwerke in Wikimedia Commons unter Verweis auf die Verletzung von Copyright und Datenbankrechten widersprochen sowie die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen kritisiert. Inzwischen gibt es diesbezüglich Gespräche und die Einbindung niedrig aufgelöster Bilder wird von Seiten der NPG akzeptiert.

Bleibt die Frage, ob die Übernahme von Digitalisierungskosten durch Google die damit verbundenen Einschränkungen bei der Weiternutzbarkeit von gemeinfreien Werken Wert sind – oder ob es nicht vielleicht besser wäre, stattdessen etwas mehr öffentliche Mittel für die Digitalisierung aufzuwenden.

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ePetition für Netzneutralität schafft 15.000 Mitzeichner nach 36 Stunden

Blogs netzpolitik.org - 22 Mai, 2013 - 19:40

Die gestern beim Deutschen Bundestag gestartete ePetition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” von Johannes Scheller hat in weniger als 36 Stunden bereits mehr als 15.000 Mitzeichner gefunden. 50.000 Mitzeichner sind bis zum 18.6. notwendig, damit der Petitionsausschuss weniger Ausreden finden kann, warum man die Petition nicht behandeln möchte. Das scheint machbar.

Mehr zum Thema Netzneutralität zum informieren und weiterverteilen findet sich auf EchtesNetz.de.

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Commons: Die Verfassung der Gesellschaft jenseits von Markt und Staat

Blogs netzpolitik.org - 22 Mai, 2013 - 15:28

Die Heinrich-Boell-Stiftung diskutiert heute ab 16:30 Uhr über “Commons: Die Verfassung der Gesellschaft jenseits von Markt und Staat“. Dabei sind u.a. der Commons-Forscher David Bollier und der p2p-Theoretiker Michel Bauwens (p2p-foundation). Das könnte interessant werden. Auf boell.de wird die Debatte im Livestream übertragen.

Silke Helfrich und David Bollier von der Commons Strategies Group, eine Initiative zur Stärkung des Commons-Gedankens in der öffentlichen Debatte, werden über das zunehmende öffentliche Interesse an den Commons sprechen, und die Herausforderungen der Bewegung beschreiben, Commons ins Zentrum einer neuen Produktionsweise und Organisationsform zu rücken.

Mit den Referent/innen:
Stefano Rodotà, Italien
Maristella Svampa, Argentinien
Barbara Unmüßig, Deutschland
David Bollier, USA
Silke Helfrich, Deutschland
Michel Bauwens, Belgien/Thailand

Moderation:
Armin Medosch, freier Journalist, Österreich

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LinuxTag: Deutschland hinkt bei eGovernment hinterher

Blogs netzpolitik.org - 22 Mai, 2013 - 14:59

Heute wurde auf dem Berliner Messegelände der LinuxTag eröffnet, eine Konferenz rund um Linux und freie Software mit Ständen und mehr als 200 Vorträgen und Workshops. Gleichzeitig gibt es seit diesem Jahr einen Open-IT Summit im Rahmen des LinuxTag, ein Businessformat mit Firmenpräsentationen und Workshops.

Bei der Pressekonferenz zur Eröffnung der Konferenz wurde besonders betont, dass Open Source sowohl bei Privatanwendern als auch bei Unternehmen und Behörden eine immer größere Rolle spielt. So gibt es einen “Politik Track” beim Open-IT Summit, der u.a. offene Standards in Behörden und Verwaltung thematisiert. Karl-Heinz Löper sprach im ersten Politik-Slot des Tages über Spielregeln von Open Source und Open IT in Behörden: Der frühere Hochschullehrer und IT-Manager der Berliner Verwaltung engagiert sich heute im Verein Kommune 2.0, um neue Lösungen für mehr Beteiligung, Zusammenarbeit und Transparenz im kommunalen Leben zu entwickeln. Laut Löper haben Behörden den politischen Auftrag, Bürgerinnen und Bürgern eine gute und effiziente Verwaltung anzubieten.

Löper sieht in der EU-Ministererklärung zu eGovernment von 2009 einen guten ersten Schritt dorthin: Die Ausrichtung an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern, eine Zusammenarbeit mit Dritten wie der Open Source Community und das Ziel, den Menschen das Leben zu vereinfachen, seien eine Vision, an der viele Jahre gearbeitet werden muss. Dabei seien die politischen Bedingungen schwieriger umzugestalten als die technischen – die passen sich eher schnell an neue Entwicklungen an.

Laut dem E-Government Development Index der UN lag Deutschland 2012 europaweit auf Platz 10, weltweit auf Platz 17. Das liegt nach Löper daran, dass Deutschlands eGovernment eher genehmigungsorientiert ist und nicht dienstorientiert wie in anderen Ländern wie zum Beispiel Südkorea, das weltweit den ersten Platz belegt. Um dies zu veranschaulichen wählt Löper folgendes Bild: Während in Deutschland der Fokus darauf läge, die Zulassung eines Autos elektronisch zu regeln und möchlichst einfach zu gestalten, ist es in Südkorea wichtiger, den Verkehr möglichst intelligent zu gestalten. Doch der Erfolg von eGovernment messe sich nicht daran, welches Land nun besser als andere sei, es ginge vor allem darum, voneinander zu lernen.

Auf die Frage aus dem Publikum, warum nun Deutschlands eGovernment nicht so fortschrittlich sei wie in anderen Staaten und ob dies an der Bürokratie oder gesetzlichen Schwierigkeiten wie beispielsweise der Störerhaftung läge, greift Löber wieder auf das Bild des genehmigungs- statt serviceorientierten eGovernments in Deutschland. Dazu gehöre auch, dass Deutschland erst spät angefangen hat, sich überhaupt mit eGovernment zu beschäftigen. So liege das Augenmerk hier eher auf dem formalen Teil von eGovernment, der elektronischen Unterschrift z.B., und nicht auf umfassenderen Visionen.

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DDoS-Service arbeitet womöglich mit dem FBI zusammen

Blogs netzpolitik.org - 22 Mai, 2013 - 14:15

Distributed Denial of Servicc (DDoS) Attacken sind heutzutage ein beliebtes, da vergleichsweise einfaches Mittel, um Server zumindest kurzfristig vom Netz zu nehmen (wir berichteten). Dabei werden in der Regel die zu blockierenden Server mit einer enormen Anzahl an Anfragen bombardiert, bis dieser unter der Last zusammenbrechen. Rein rechtlich sind solche DDoS-Attacken verboten – in Deutschland wie in den USA – und doch gibt es eine immer größere Anzahl an Dienstleistern, welche DDoS-Angriffe unter dem Deckmantel des Stress-Tests für die eigene Webseite, anbieten. Und das mit dem Einverständnis des FBI, wie der amerikanische Sicherheits-Blogger Brian Krebs herausgefunden hat.

Alles begann mit dem Leak der Datenbank des DDoS-Anbieters Ragebooter. Über diese Datenbank ist Krebs auf den Urheber des Services gestoßen, einen Mann namens Justin Poland, und hat über Facebook Kontakt mit ihm aufgenommen. Krebs ging es in erster Linie darum, mehr über Poland und seiner Motive zu erfahren. Doch das Gespräch im Facebook Chat nahm eine interessante Wendung, als Krebs Poland fragt ob das FBI oder eine andere Strafverfolgungsbehörde jemals Daten seiner Kunden angefordert hätten.

That was when Poland dropped the bomb, informing me that he was actually working for the FBI.

“I also work for the FBI on Tuesdays at 1pm in memphis, tn,” Poland wrote. “They allow me to continue this business and have full access. The FBI also use the site so that they can moniter [sic] the activitys [sic] of online users.. They even added a nice IP logger that logs the users IP when they login.”


Tage später meldete Krebs sich erneut bei Poland, da er weitere Informationen über seine Verbindungen zum FBI erfahren wollte. Dieser schickte ihm daraufhin Kontaktdaten eines “Agent Lies” welcher angeblich für das FBI arbeitete.

The man who answered at the phone number supplied by Poland declined to verify his name, seemed peeved that I’d called, and demanded to know who gave me his phone number. When I told him that I was referred to him by Mr. Poland, the person on the other end of the line informed me that he was not authorized to to speak with the press directly. He rattled off the name and number of the press officer in the FBI’s Memphis field office, and hung up.

Just minutes after I spoke with “Agent Lies,” Justin dropped me a line to say that he could not be my ‘friend’ any longer. “I have been asked to block you. Have a nice day,” Poland wrote in a Facebook chat, without elaborating. His personal Facebook page disappeared moments later.

Das FBI wollte eine Verbindung mit Justin Poland weder bestätigen noch abstreiten. Ob es sich also nur um Prahlereien handelt wird nicht abschließend zu bestätigen sein. Doch die Sicherheitsberaterin Allison Nixon hat eine mutmaßliche Hintertür gefunden, über die das FBI zumindest in der Theorie Zugriff auf die Nutzerdaten des DDoS-Services hätte.

Oh, and that backdoor Poland claims he added for the FBI? Nixon may have found at least one of them:

“The booter has some information leakage problems too,” Nixon said. ”The victims can see the ragebooter.net username of the logged in attacker because that info is, bizzarely, sent within attack traffic.”

Nach den Nachrichten der letzten Wochen, würde eine Zusammenarbeit des FBI mit unterschiedlichen DDoS-Anbietern aber sicherlich nicht großartig verwundern.

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Zwischenstand unserer Leserfinanzierungskampagne nach einem Monat Laufzeit

Blogs netzpolitik.org - 22 Mai, 2013 - 12:36

Vor fünf Wochen haben wir eine kleine Kampagne gestartet, um als weitere Refinanzierungssäule unserer Arbeit die Leserfinanzierung aufzubauen. In Zeiten, wo Werbung oftmals als die Hauptfinanzierungsquelle von Online-Journalismus gilt, wollten wir darauf verzichten, eine Adblocker-Ausschalt-Kampagne zu starten. Dazu fallen viele Möglichkeiten zur Refinanzierung für uns einfach weg, weil uns unsere Unabhängigkeit wichtiger ist.

Eine erste Zusammenfassung hatte ich nach einer Woche Leserfinanzierungskampagne verbloggt. Auf der re:publica hab ich vor zwei Wochen weitere Zahlen genannt (Video) und jetzt komme ich endlich mal mit etwas Abstand auf einen größeren Rückblick.

Bisher kommen wir auf einen Gesamtspendenstand mit Flattr, Überweisung, Daueraufträgen, PayPal und Bargeld auf 25.007,52 EUR (Nach einer Woche waren es 11.776,51 EUR). Plus etwas mehr als sechs Bitcoins, deren Wert stündlich schwankt. Dafür möchten wir uns herzlich bei allen mindestens 1075 Spenderinnen und Spendern bedanken! Mindestens 1075 Spender deshalb, weil wir keine Zahl haben, wieviele Einzelspenden über Flattr kamen.

Keine Überraschung: Zum Start wurde mehr gespendet als jetzt nach einigen Wochen:

Grob geschätzt unterstützen 3-5% unserer Leserinnen und Leser bereits unsere Arbeit durch eine Spende und/oder ein freiwilliges Abo. Das freut uns und motiviert. Allerdings haben wir damit auch erst die Hälfte unseres Zieles erreicht, die kalkulierten viertausend Euro Minus im Monat damit wieder rein zu holen, um weiter in den Ausbau investieren zu können. Anders gesagt: Mit der bisherigen Spenden sind wir zumindest die nächsten sechs Monate sicher ausfinanziert.

Die 25.007,52 EUR setzen sich aus 17290,48 EUR via Überweisungen, 6206,21 EUR via Paypal, 165,07 EUR via Spendendose auf der re:publica und 1345,76 EUR via Flattr zusammen. Es gab 704 Banküberweisungen und 356 PayPal Spenden. Die durchschnittliche Spende beträgt im Moment 22,16 EUR (Flattr nicht einberechnet).

Die höchste gespendete Summe per Banküberweisung liegt bei 500,00 EUR, die höchste gespendete Summe per PayPal bei 100,00 EUR. Kuriosester Dauerauftrag scheinen 20 Cent im Monat zu sein. (Diesen bitten wir auf jährlich umzustellen, weil wir den Fehler gemacht haben, keine 15 Cent Transaktionsgebühr für Daueraufträge einzukalkulieren. So kommen nur 5 Cent an und die Bank freut sich mehr als wir darüber.)

Spannend ist die Frage, wieviele Daueraufträge wir erhalten. Diese sind für eine nachhaltige FInanzierung unserer Arbeit wichtiger als eine einmalige Spende. Das können wir erst mit der Zeit genauer feststellen, da diese zu unterschiedlichen Zeiten angelegt wurden und dann auch unterschiedlich regelmäßig laufen. Viele sind wohl auf monatlich geschaltet worden, manche auf vierteljährlich oder jährlich.

Wir bedanken uns nochmal herzlich bei allen, die uns unterstützen und gehen motiviert daran, unser Angebot weiter ausbauen zu und noch mehr Themen abdecken zu können.

Hier ist unser Spendenaufruf und hier ist unsere Wunschliste, was wir mit mehr Geld und Zeit alles gerne machen würden. Mit Euch und für Euch.

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YouTube lässt Online-Klavierunterricht löschen

Blogs netzpolitik.org - 22 Mai, 2013 - 12:24

Mark de Heide ist Niederländer, hat Rechtswissenschaften studiert und verdient seit neuestem sein Geld, indem er bei YouTube Videos einstellt, die Schritt für Schritt erklären wie man aktuelle Popsongs auf dem Klavier nachspielt. Er soll damit bereits so erfolgreich sein, dass er sich durch die Werbeeinnahmen ein Haus finanzieren konnte, wie heise berichtet. Doch mit dem Online-Klavierunterricht soll jetzt nach Meinung von Youtube Schluss sein, die in de Heides Videos Cover-Versionen der Popsongs und damit die Verbreitung von Urheberrechtsverletzungen erkennen wollen. De Heide erklärt dieses auch selbst in einem neuen Video bei YouTube. An dieser Stelle ausnahmsweise mal nur der Link, da das “Einbetten auf Anfrage deaktiviert” wurde.

YouTube forderte de Heide auf mehr als 300 seiner Videos aus seinem Channel zu löschen. Grund dafür sind allerdings nicht nur die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen, sondern anscheinend auch die Beschwerde eines anderen Klavierlehrers, welcher bei YouTube Videos hochgeladen hat. Es geht bei der Beschwerde um Noten in Buchstabenform, welche de Heide in seinen Videos einblendet um unerfahrene Klavierspieler zu unterstützen. Die Einblendung der Buchstaben sei jedoch seine und nicht de Heides Idee gewesen, beklagt der andere Klavierlehrer, und macht deshalb die Verletzung seines geistigen Eigentums geltend.

Das YouTube sich selbst hiermit keinen Gefallen getan hat, zeigen unter anderem die Kommentare in de Heides Channel. Doch YouTubes Verhalten ist darüber hinaus auch noch willkürlich und inkonsequent. Es gibt eine große Reihe weiterer Anbieter von Videos solcher, unter anderem in Deutschland “Stefans Musikworkshop”, welcher sogar für den Grimme Online Award nominiert ist. Hier scheinen weder YouTube noch andere Instanzen eine mögliche Urheberrechtsverletzung zu sehen.

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